Allgemeine Bedingungen

Anmeldung / Abmeldung

  1. Ihr Kind hat die Möglichkeit, zwei Probelektionen zu besuchen. Senden Sie die Anmeldung zur Probelektion direkt über die Webseite oder vereinbaren Sie diese telefonisch. Bei definitivem Eintritt werden diese beiden Lektionen verrechnet. Falls mehr als drei Probelektionen besucht werden und der Eintritt nicht erfolgt, werden ebenfalls alle Probelektionen verrechnet.
  2. Ein Neueintritt ist grundsätzlich während des ganzen Semesters/Quartals möglich, sofern die gewünschte Klasse über freie Plätze verfügt. Haben Sie sich entschlossen, Ihr Kind regulär am Kurs teilnehmen zu lassen, füllen Sie bitte die definitive Anmeldung aus, geben diese der Kursleitung ab oder senden sie ans die untenstehende Adresse.
  3. Abmeldungen sind nur auf Ende eines Semesters/Quartals möglich. Eine Abmeldung hat schriftlich bis zum letzten Kurstagtag des laufenden Semesters/Quartals schriftlich zu erfolgen. Mündliche und telefonische Abmeldungen werden nicht akzeptiert. Bei verspäteter Abmeldung per Semesterende wird das nächste Quartal in Rechnung gestellt. Bei einer ausserterminlichen Abmeldung während des laufenden Semesters muss der gesamte Semesterbeitrag bezahlt werden.

Finanzielles

  1. Das Schulgeld wird in Form eines Semester/Quartalsbeitrages in Rechnung gestellt und ist vor Beginn des neuen Semesters zu bezahlen. Bei einem Neueintritt, während des Semesters/Quartals, werden die bis zum Semesterende verbleibenden Lektionen verrechnet.
  2. Die Ferien richten sich nach der Volksschule des Bezirks Uster. Lektionen, welche durch eigenes Verschulden nicht besucht werden, können nicht vom Kursgeld abgezogen werden. Bei Abwesenheit von mindestens einem Monat (vier aufeinander folgende Wochen), bedingt durch Krankheit/Unfall oder Auslandaufenthalt, ist eine Dispensation mit nachfolgender teilweiser Gutschrift möglich. Bitte melden Sie die Dispensation vorgängig.

Verschiedenes

  1. Eltern oder andere Familienmitglieder die gerne einmal mitspielen wollen um zu sehen, was denn während den Lektionen so geschieht, sind mit telefonischer Voranmeldung willkommen. Offizielle Besuchstage finden jeweils am Ende des Schuljahres statt. Das Filmen und Fotografieren im Unterricht ist nur an den offiziellen Besuchstagen erlaubt.
  2. Die Schülerinnen und Schüler sind während der Unterrichtszeit nicht gegen Unfall versichert.
  3. Die Kinder werden von der Lehrperson nur in der expliziten Unterrichtszeit betreut. Vor und nach dem Unterricht sowie in der Garderobe sind die Eltern für die Kinder verantwortlich.